Unsere Pflegeleistungen:
Folgende "Verrichtungen des täglichen Lebens"
werden von der Pflegekasse
als "Pflegetätigkeiten" anerkannt:
Grundpflege
- Körperpflege:
z.B. Waschen, Duschen, Baden, Rasieren, Kämmen, Mund- und Zahnpflege, Blasen- und Darmentleerung, Intimpflege, Wechseln von Inkontinenzartikeln - Ernährung:
z.B. mundgerechte Nahrungszubereitung, Nahrungsaufnahme - Mobilität:
z.B. Aufstehen/Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen und Treppensteigen.
Behandlungspflege
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Dekubitusbehandlung
- Verbände anlegen
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Versorgung von Drainagen
- Einläufe
- Injektionen, Überwachung von Infusionen
- Medikamentengabe und -überwachung
- Katheterversorgung und -wechsel
- PEG-Versorgung
- Stomabehandlung
- Trachealkanüle: Wechsel und Pflege
- Parenterale Ernährung über Port und Portversorgung
Verhinderungspflege
... kann dann in Anspruch genommen werden, wenn z.B. die
pflegende Angehörige durch Krankheit oder Urlaub nicht in der Lage
ist, die Pflege durchzuführen.
Wenn im Kalenderjahr die Aufwendungen 1612,00 € nicht übersteigen,
kann sie bis zu 6 Wochen dauern.
Der Jahresbeitrag kann auf bis zu 2418,00 € erhöht werden, falls
im Kalenderjahr eine Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen wird.
Unsere Beratung:
Beratung pflegender Angehöriger
- an individuelle Bedürfnisse angepasst- Schulung im häuslichen Milieu
Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI
- Beratung zur Betreuung und Beaufsichtigung DemenzkrankerBeratungsbesuche bei Pflegegeldempfängern nach §37/3 SGB XI
- bei Pflegegrad 2 und 3 aller 6 Monate- bei Pflegegrad 4 und 5 aller 3 Monate