Unsere Pflegeleistungen:

Pflege

Folgende "Verrichtungen des täglichen Lebens"
werden von der Pflegekasse
als "Pflegetätigkeiten" anerkannt:

 Grundpflege

  • Körperpflege:
    z.B. Waschen, Duschen, Baden, Rasieren, Kämmen, Mund- und Zahnpflege, Blasen- und Darmentleerung, Intimpflege, Wechseln von Inkontinenzartikeln
  • Ernährung:
    z.B. mundgerechte Nahrungszubereitung, Nahrungsaufnahme
  • Mobilität:
    z.B. Aufstehen/Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen und Treppensteigen.

 Behandlungspflege

  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Dekubitusbehandlung
  • Verbände anlegen
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Versorgung von Drainagen
  • Einläufe
  • Injektionen, Überwachung von Infusionen
  • Medikamentengabe und -überwachung
  • Katheterversorgung und -wechsel
  • PEG-Versorgung
  • Stomabehandlung
  • Trachealkanüle: Wechsel und Pflege
  • Parenterale Ernährung über Port und Portversorgung

 Verhinderungspflege

... kann dann in Anspruch genommen werden, wenn z.B. die pflegende Angehörige durch Krankheit oder Urlaub nicht in der Lage ist, die Pflege durchzuführen.

Wenn im Kalenderjahr die Aufwendungen 1612,00 € nicht übersteigen, kann sie bis zu 6 Wochen dauern.
Der Jahresbeitrag kann auf bis zu 2418,00 € erhöht werden, falls im Kalenderjahr eine Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen wird.

Unsere Beratung:

Pflege

 Beratung pflegender Angehöriger

- an individuelle Bedürfnisse angepasst

- Schulung im häuslichen Milieu

 Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI

- Beratung zur Betreuung und Beaufsichtigung Demenzkranker

 Beratungsbesuche bei Pflegegeldempfängern nach §37/3 SGB XI

- bei Pflegegrad 2 und 3 aller 6 Monate

- bei Pflegegrad 4 und 5 aller 3 Monate


Wer bezahlt das?