Wer übernimmt welche Kosten?

1-Euro-Müe

Ihre Krankenkasse finanziert Leistungen auf ärztliche Verordnung.

Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad maximal:

bei Pflege­grad

Pflegesach­leistung

wenn ein Pflegedienst
beauftragt ist

Pflege­geld­leistung

wenn ein
Angehöriger pflegt

2 761,-€ 332,-€
3 1432,-€ 573,-€
4 1778,-€ 765,-€
5 2200,-€ 947,-€

Vom nicht ausgeschöpften Betrag wird ein prozentual gleicher Anteil vom Pflegegeld
an Sie ausgezahlt.
Die Höhe können Sie im folgenden Formular selbst ausrechnen:
 Zum Rechner...

Ist die Pflegeperson z.B. wegen Krankheit oder Urlaub verhindert, erhalten Sie pro Jahr bis zu 1612,- € für die dann notwendige Verhinderungspflege.
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Benötigen Sie darüber hinaus weitere Pflegesachleistungen, die Sie aber auf Grund Ihres Einkommens nicht selbst bezahlen können, helfen wir Ihnen bei der Beantragung dieser Leistungen beim zuständigen Sozialhilfeträger.

Ermitteln Sie selbst Ihren Pflegegeldanspruch!

Wie hoch ist Ihre Pflege­sach­leistung?

Wählen Sie Ihren Pflegegrad aus:

Sie haben Anspruch auf Pflegegeld
in Höhe von