Wer übernimmt welche Kosten?
Ihre Krankenkasse finanziert Leistungen auf ärztliche Verordnung.
Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad maximal:
bei Pflegegrad |
Pflegesachleistungwenn ein Pflegedienst
|
Pflegegeldleistungwenn ein
|
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2 | 761,-€ | 332,-€ |
3 | 1432,-€ | 573,-€ |
4 | 1778,-€ | 765,-€ |
5 | 2200,-€ | 947,-€ |
Vom nicht ausgeschöpften Betrag wird ein prozentual gleicher
Anteil vom Pflegegeld |
Ist die Pflegeperson z.B. wegen Krankheit oder Urlaub
verhindert, erhalten Sie pro Jahr bis zu 1612,- €
für die dann notwendige
Verhinderungspflege. |
Benötigen Sie darüber hinaus weitere Pflegesachleistungen, die Sie aber auf Grund Ihres Einkommens nicht selbst bezahlen können, helfen wir Ihnen bei der Beantragung dieser Leistungen beim zuständigen Sozialhilfeträger.